Berücksichtigen Sie die Arbeitszeiten und die anteilige Berechnung von Urlaub und Gehalt?
Ja, bei Teilzeitbeschäftigung berücksichtigen wir die Arbeitszeiten und die anteilige Berechnung von Urlaub und Gehalt gemäß den geltenden Vorschriften.
Wie rechnen Sie die Gehälter von Mitarbeitern ab, die auf der Grundlage von gleichwertigen Arbeitszeiten eingestellt wurden?
Gehälter der Mitarbeiter, die auf der Grundlage von gleichwertigen Arbeitszeiten arbeiten, werden gemäß den mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen abgerechnet.