Können Sie im Rahmen der Zusammenarbeit in unserem Namen mit den Behörden Kontakt aufnehmen?
Ja, im Rahmen der Zusammenarbeit können wir Ihr Unternehmen bei Kontakten mit Behörden wie Sozialversicherungsanstalt (ZUS), Finanzamt (US) und Staatliche Arbeitsinspektion (PIP) vertreten.
Welche Vollmachten sind dafür erforderlich?
• ZUS – eine Vollmacht auf dem Formular ZUS PEL,
• US – eine Vollmacht auf dem Formular UPL-1.